
Das erwartete Urteil im Verfahren GEMA gegen Suno kommt nicht heute. Das Landgericht München I hat den ursprünglich für den 12. Juni 2026 angesetzten Termin zur Verkündung einer Entscheidung auf den 31. Juli 2026 verlegt.
Für KI-Musik-Creator bleibt damit eine der wichtigsten deutschen Rechtsfragen weiter offen: Wie bewertet ein deutsches Gericht den Vorwurf, dass ein Musik-KI-System geschützte Werke unberechtigt genutzt haben soll?
Die Verschiebung ist keine Entscheidung in der Sache. Sie sorgt aber dafür, dass Plattformen, Musiker und Rechteinhaber noch länger ohne klares Signal aus München arbeiten müssen.
Quellen:
- Landgericht München I: https://www.justiz.bayern.de/gerichte-und-behoerden/landgericht/muenchen-1/presse/2026/11.php
- GEMA: https://www.gema.de/de/w/gema-klagt-gegen-suno-2026